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Dem Landessportbund Hessen liegen Informationen vor, dass eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei die Mad Dogg Athletics Inc. vertritt, die die Inhaberin der Rechtsbeständingen Marken "SPINNING" ist. Insoweit besteht die Gefahr, dass bei Verwendung des Namenen "Spinning" diese Markenrechte ohne Genehmigung der Marleninhaberin deren Rechtsposition verletzt wird. Bei dem Begriff "Spinning" handelt es sich nicht um einen Frei verfügbaren Begriff. Es drohen kostenpflichtige Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, bei der Verwendung neuer Begriffe nicht unkritisch zu sein und sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob diese markenrechtlich geschützt sind. |