Grundlagen der Vereinsfinanzen

Grundlage des Finanzwesens in einem Verein ist die Satzung des jeweiligen Vereins.

Im Hinblick auf die Finanzen sollten in der Satzung folgende Regelungen enthalten sein:

- Zweck, Aufgaben.,Grundsätze
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

- Gliederung
Die Gründung von eigenen, in der Haushaltsführung selbständige/unselbständige Abteilungen.

-Beendigung der Mitgliedschaft
Regelungen über schriftliche Erklärung, Einhaltung einer Kündigungsfrist, die Möglichkeit des Ausschlusses wegen finanzieller Rückstände

- Rechte und Pflichten
Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen

-Zuständiakeit der ordentlichen Mitgliederversammlung
Die Entgegennahme von Vorstandsbericht, Kassenprüfungsbericht, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl der Kassenprüfer, die Festsetzung von Beiträgen (Fälligkeit), die Genehmigung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung von Anträgen

- Kassenprüfer
Die Amtszeit und die Anzahl der Kassenprüfer, sowie deren Aufgaben

-Geschäftsjahr
Bestimmung ist zweckmäßig (§ 39 HGB)

- Ordnungen
Weitere Ordnungen können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, bzw. das Recht zum Beschluß von Ordnungen kann auf ein anderes Organ delegiert werden.

Schaffen sie Klarheit durch eine Finanzordnung
Finanzordnung

Es besteht die Möglichkeit, außerhalb der Vereinssatzung verbindliche Regelungen zu treffen, z.B. eine Finanzordnung oder eine Beitragsordnung. Wie die Satzung sind auch die Ordnungen für die Mitglieder verbindlich. Der Regelungsbereich ist jedoch eingeschränkter Natur. Voraussetzung für den Erlass einer Vereinsordnung ist, dass die Satzung eine Ermächtigung zum Erlass einer Vereinsordnung enthält. Der Vorteil von Vereinsordnungen besteht darin, dass sie Ordnungsinstrumente darstellen, die leicht und flexibel zu handhaben sind.

Mögliche Inhalte einer Finanzordnung

-Grundsatz
Die FinO regelt die Finanzverwaltung i.V.m. der Satzung und den übrigen Vereins0

-Finanzierung, Beiträge, Beitragserhebung
z.B.: "Aufwendungen werden aus Beiträgen und sonstigen Einnahmen bestritten. Die Höhe der Beiträge und die Art der Erhebung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen".

- Verwendung der Mittel
"Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden."

- Verantwortlichkeit
"Der Kassenwart ist für die Planung und Abwicklung der Finanzen zuständig. Es kann ein Finanzausschuß berufen werden...
Über die Konten sind verfügungsberechtigt...."

- Delegation und Überwachung
"Folgende Aufgaben/Maßnahmen können vom Kassenwart an anderen Vorstandsmitglieder/Personen delegiert werden:...... . Die Verantwortlichkeit bleibt jedoch beim Kassenwart."

- Haushaltspläne und Inventar
Vor jeder ordentlicher Mitgliederversammlung ist vom Kassenwart ein Haushaltsplan aufzustellen und der Versammlung vorzulegen.
Es ist ein Inventarverzeichnis zu führen."

- zeitliche und sachliche Bindung des Haushaltsplanes
"Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Mittelzuweisungen sind im Haushaltsplan nachzuweisen. Bei Überziehung einzelner Etatpositionen ist wie folgt zu verfahren:...."

- Jahresrechnung
"Nach Abschluss des Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen und in einer Übersicht der Mitgliederversammlung vorzulegen."

- Kostenvoranschläge und Abrechnungen
"Veranstaltungen, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, sind wie folgt abzurechnen:.....
Vorschüsse an Abteilungen und Personen sind wie folgt abzurechnen und abzuwickeln:....
Nachweise und Abrechnungen sind in einem Zeitrahmen von.... vorzulegen."

- Kassenprüfung
"Die Kassenprüfer überprüfen die Kasse etc. in folgenden zeitlichen Abständen. Die Kassenprüfung hat wie folgt zu erfolgen..."

- Finanzielle Verpflichtungen, Mahnungen, Zahlungsverzug
Bestimmung von Fristen, Angabe von bestimmten Daten, Regelungen zum Mahnverfahren und Mahngebühren, Ordnungsstrafen und Ausschluss vom Sport etc.

- Auslagenersatz
Regelungen darüber, welche Kosten ersetzt werden, wie dies abzurechnen sind und entsprechende Fristen

- Fahrtkostenentschädigung
Regelungen hinsichtlich der Höhe des Kilometergeldes, Genehmigungsverfahren

- Tagegeld. Übernachtungsgeld

- Sonderfälle

-Zuständigkeiten bei Eil- und Sonderfällen

-Übungsleiterhonorare
Diese sollten gesondert geregelt werden
"Sonstige Entschädigungen und Honorare werden gesondert geregelt. Nicht geregelte Fälle sind zu beschließen."

- Finanzverwaltung der Abteilungen
Regelungen über die Finanzverwaltung der Abteilungen.

- Änderung der Finanzordnung
"Die Finanzordnung kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung/Vorstand geändert werden."